Know-how
Der Muinar-Blog
Seit 2022 veröffentlicht der Firmeninhaber Videos auf blog.muinar.ch:
Was sich Google & Co. alles einfallen lassen,
um an unsere Besucher-Daten zu gelangen - an die sie, wenn man die Websites einfach selbst in HTML programmierte,
gar nicht kommen würden!
Der Newsletter
Seit 1997 bringt Muinar Webdesign den Newsletter heraus.
Zu Beginn begeisterten die neuen Möglichkeiten des Internets, doch mit der Zeit
wurde erkennbar, wie Grosskonzerne immer dreister und umfangreicher die Daten der Website-Besucher sammeln!
Den wöchentlich hochaktuellen Newsletter abonnieren:
Web-News vom 26.03.25
Warum noch Sprachen lernen? Es wird ja automatisch übersetzt oO Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieses Newsletters!
:: Website selbst programmiert: 100% überwachungsfrei! Update
Das ursprüngliche HTML+CSS, womit jede Website programmiert ist, sagt nichts über die Besucher der Website aus:
https://blog.muinar.ch/home//website-selbst-programmiert-100-ueberwachungsfrei-update
:: Die Web-News
Kuketz-Blog: Argumentationshilfe für Elternabende: Warum WhatsApp in Kita und Schule keine gute Wahl ist
(2025-03-26) »Niemand sollte gezwungen werden, persönliche Kontaktdaten preiszugeben erst recht nicht an ein Unternehmen wie Meta, das für fragwürdigen Umgang mit Datenschutz bekannt ist.«
Noyb: KI-Halluzinationen: ChatGPT erfand einen falschen Kindermörder
(2025-03-26) »noyb hat deshalb die zweite Beschwerde gegen OpenAI eingereicht. Das Unternehmen lässt wissentlich zu, dass ChatGPT diffamierende Ergebnisse produziert. Damit verstößt es eindeutig gegen den DSGVO-Grundsatz der Datenrichtigkeit.«
future-zone: Bitte verschont mich mit automatischen Übersetzungen!
(2025-03-26) »Bei YouTube kann man die automatischen Übersetzungen von Titeln auch gar nicht deaktivieren.«
netzwoche: Update: Kanton Zürich streicht Gesetzesartikel zur automatisierten Fahrzeugfahndung
(2025-03-24) »Mit einem neuen Polizeigesetz will die Luzerner Regierung Systeme zur automatischen Fahrzeugfahndung erlauben. Doch das Bundesgericht hob mehrere Gesetzesartikel auf.«